Informationen für Rechtsanwälte
Die Ausbildung der Rechtsanwälte bringt es leider immer noch
mit sich, daß man sich in das Thema "Insolvenzrecht"
während des Studiums oder der weiterführenden Ausbildung
entweder gar nicht oder nur sehr bedingt einarbeiten kann. Dennoch
nimmt die Nachfrage nach einer kompetenten Beratung immer weiter
zu. Zudem ist die Entlohnung für Rechtsanwälte über
die Rechtsberatungsscheine denkbar gering. Um den Mandanten dennoch
keine unvollständige Beratung zukommen zu lassen, bietet M.O.V.E.
Deutschland e.V. Rechtsanwälten Unterstützung in diesem
Dilemma an:
Wir führen mit Ihnen und Ihren Mandanten die für das Insolvenzverfahren
notwendigen Informationsgespräche in Ihrer Kanzlei oder in
den Büroräumen von M.O.V.E. Deutschland e.V. Hier
ergänzen wir das Ihnen von Ihren Mandanten entgegengebrachte
Vertrauen durch unsere Kompetenz aus jahrelanger Erfahrung im Bereich
Insolvenzrecht und Krisenbewältigung. M.O.V.E. Deutschland
e.V. betrachtet die Situation des Mandanten hierbei nicht nur
aus rechtlicher Sicht, sondern berücksichtigt auch wirtschaftliche,
soziale und menschliche Aspekte dieser unangenehmen Situation und
erarbeitet eine "maßgeschneiderte" Lösung in
Abstimmung mit Anwalt und Mandant.
Sollte ein Beratungsauftrag zustande kommen, betreut M.O.V.E.
Deutschland e.V. den Mandanten von Beginn an bis in das eigentliche
Insolvenzverfahren hinein. Sie werden über alle Schritte detailliert
informiert.
Die Ihnen anfallenden Vergütungen für entstehende Kosten
werden zwischen Ihnen und M.O.V.E. Deutschland e.V. vor oder
nach dem Mandantengespräch abgestimmt. Die Berechnung erfolgt
über Sie oder M.O.V.E. Deutschland e.V.
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